Teilnahmebedingungen für Kurse und Studienbedingungen für die Ausbildungen des Instituts, Hausordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Kurse/Veranstaltungen des Instituts für Psychopädie, Inhaber: Dr. Katrin Sachse und Manuela Haas GbR, Schnorr-von-Carolsfeld-Str. 14, D-81927 München.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und des Instituts für Psychopädie,
1. An den Veranstaltungen/Kursen des Instituts für Psychopädie kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der die offiziellen Bedingungen für die spezielle Veranstaltung erfüllt. Die Teilnahme geschieht in eigener Verantwortung. Der Teilnehmer darf nicht wegen Gewalttaten oder Sexualdelikten vorbestraft sein, er muss frei von dauerhaft ansteckenden Krankheiten oder schweren psychiatrischen Krankheiten sein. Er sollte das 21. Lebensjahr vollendet haben.
2. Die Kursgebühren sind stets im Voraus zu entrichten.
3. Rücktrittsmöglichkeiten: Siehe jeweilige Veranstaltung. Wenn dort nicht anders bestimmt, gilt: Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Kursbeginn werden 80%, bis 4 Wochen vor Kursbeginn 50%, bis 2 Wochen 30% und danach 15 % der eingezahlten Gebühren erstattet. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Platz mit einem geeigneten Interessenten neu besetzt werden kann (von der Warteliste).
4. Gerichtsstand München
5. Grundsätzlich werden Veranstaltungen nur bei entsprechender Beteiligung durchgeführt.
6. Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen mit dem Veranstalter als bestätigt, wenn:
- die Kursplatzbewerbung vorliegt und die bei dem jeweiligen Kurs angegebenen Bedingungen erfüllt sind,
- die Zahlung der Kursgebühr innerhalb der Einzahlungsfrist erfolgt ist und die Kursplatzbestätigung des Veranstalters vorliegt.
Hausordnung:
Zum Schutz unserer Teilnehmer ist das Anbieten und die Werbung für Dienstleistungen und Waren jeder Art, z.B. von psychologischen, psychotherapeutischen und medizinischen Artikeln sowie von Ausbildungsmaßnahmen, Büchern, Scripten, Videos, anderer Datenträger oder Ausbildungsmaßnahmen ausdrücklich nur mit schriftlicher Genehmigung der Schulleitung erlaubt. Der Teilnehmer hat sich gebührlich zu betragen, so dass er eine gedeihliche Abwicklung von Unterricht und Gruppe nicht stört. Während den Kursen und im Kursraum besteht Rauchverbot. Das Bedienen elektronischer Medien ist ausschließlich nur dem Dozenten oder einem Mitarbeiter der Schule gestattet.
Teilnahmebedingungen Ausbildung zum Psychopäden nach Dr. Udo Derbolowsky
1. Es gilt die Ausbildungsordnung des Instituts für Psychopädie. Die Anmeldung ist für den jeweiligen Ausbildungsteil (Theoriekurs, Selbsterfahrung, Supervision, Assistenzen) verbindlich.
2. Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet der Zulassungsausschuß der Akademie. Sie kann ohne Angabe von Gründen versagt oder wieder zurückgenommen werden. Bei Zurücknahme der Zulassung durch die Akademie werden vorbezahlte Beträge erstattet.
3. Die Anmeldung und die Teilnahme kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bis 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr (Euro 50,-) einbehalten. Der Vertrag kann nach Vertragsabschluß und nach der Widerspruchsfrist ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Institut empfiehlt, den Brief als Einschreiben zu senden. Der Teilnehmer hat die Pflicht, evtl. ausgeliehene Kursunterlagen an das Instituts für Psychopädie, Schnorr-von-Carolsfeld-Str. 14, 81927 München, zurückzusenden. Urkunden und Zertifikate sind nur im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Ausbildung rechtskräftig. Für den widerrechtlichen Einsatz übernimmt die Akademie für Psychopädie keine Haftung. Die Mindestlaufzeit dieses Vertrages beträgt 6 Monate, es sei denn, dass die Gesamtzeit des Lehrgangs unter 6 Monaten liegt. Bei späterem Rücktritt vor oder während eines fortlaufenden Kurses wird entsprechend den allg. Teilnahmebedingungen der Restbetrag sofort fällig. Ausnahme: Sollten im Einzelfall schwerwiegende und von Ihnen nicht zu verantwortende Umstände eine Unterbrechung oder den Abbruch der Weiterbildung erzwingen, so kann die Akademie auf Antrag von den verbleibenden Gebühren bis zu 80% erstatten.
4. Sollte das Institut aus wichtigem Grund (Krankheit, zu geringe Teilnehmerzahl) gezwungen sein, den Kurs oder einzelne Seminare abzusagen, werden die Gebühren zurückerstattet bzw. Ersatztermine angeboten. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
5. Bei mehr als einmaligem Fehlen in Folge oder öfter als zweimal, so wird nach einem persönlichen Gespräch mit dem Kursleiter über die weitere Teilnahme an diesem Kurs entschieden. Das Institut für Psychopädie ist berechtigt, seinerseits diesen Vertrag zu kündigen, wenn durch den Teilnehmer gegen diesen Vertrag verstoßen wird, eine strafrechtliche Verfehlung des Teilnehmers Gegenstand wird oder wenn der Teilnehmer durch Leistungsverweigerung den gedeihlichen Unterricht stört.
6. Mit ihrer Anmeldung erklären Sie, daß Sie am Kurs eigenverantwortlich teilnehmen und daß Sie damit einverstanden sind, dass die Kurse auf Tonträger (und ev. Video) aufgezeichnet, abwesenden Kursteilnehmern zugänglich gemacht und für Unterrichtszwecke von des Instituts ausgewertet werden dürfen.
7. Ausbildungsabsolventen dürfen entsprechend ihrem Ausbildungsstand Methoden der Psychopädie beruflich einsetzen. Entsprechend der Ausbildungsordnung verpflichten sich alle Kursteilnehmer, die erworbenen Techniken und Kenntnisse unterrichtsmäßig nur in ausdrücklichem Auftrag bzw. mit Zustimmung des Instituts weiterzugeben.
8. Studienbeginn. Eine Integration in laufende Studiengruppen ist möglich. Der gewünschte Lehrgang und sein Beginn sind mit der Schulleitung des Institus abgesprochen. Dieser Termin wurde im Vertrag eingetragen.
9. Studienmaterial. Zum Studienmaterial gehören schuleigene Arbeitsmappen entsprechend dem Unterrichtsstoff. Weiteres Lehrmaterial wird von der Schulleitung des Instituts entsprechend der Lehrinhalte informiert. Die Aufwendungen für diese weiteren Materialien sind nicht in den Studiengebühren enthalten. Die Lehrinhalte sind der Informationsmappe des Instituts zu entnehmen und liegen diesem Vertrag zugrunde. Weitere Informationen können im persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter der Akademie erfragt werden.
10. Unterrichtszeiten: 6 Wochenenden sowie ein Intensivseminar mit anschließender Prüfung im Verlauf von ca. 12 Monaten. Insgesamt 125 Stunden. Pausen werden nach Absprachen mit den Schülern nach deren Bedarf festgelegt.
11. Ferien. Das Institut für Psychopädie orientiert sich an den Schulferien der Bundesländer (Bayern). Studienfreie Zeiten sind durch die gesetzlichen Feiertage geregelt.
12. Verschwiegenheit. Der Antragsteller verpflichtet sich entsprechend der ärztlichen Schweigepflicht - zu Verschwiegenheit - über ihm bekannt werdende Fakten und Daten, welche die Intimsphäre von Kommilitonen, Klienten, Patienten und Dozenten betreffen.
13. Sonstige Vereinbarungen. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind Bestandteil dieses Vertrages. Sollte ein Vertragsbestandteil nicht dem geltenden Recht entsprechen, so bleiben dennoch alle weiteren Artikel gültig.
Für die Teilnahme an der Fortbildung zum Psychopädie-Assistent oder die Anerkennung als Dozent des Instituts gelten zusätzliche Vereinbarungen.
Stand 01.01.2018